Samstag, 19. Oktober 2019
Lug und Betrug einer Gerichtspräsidentin
Hier das Schreiben der Gerichtsprösidentin Schudoma: https://www.dropbox.com/s/nuj93fye4dxr5p2/19-Okt.-2019%2014-02-18.pdf

Und hier meine Reaktion:


BMJV
T 12 H 391
- Zu Händen von Frau Lambrecht persönlich




Per Telefax




Berlin, 19. Okt. 2019



Sehr geehrte Frau Lambrecht,

in der Anlage ein weiterer Nachweis dafür, daß beim LSG das Grundgesetz nicht geachtet wird.

Wenn der Präsidentin etwas unklar wäre, hätte sie den Sachverhalt durch Nachforschungen aufklären müssen, § 106 SGG, §§ 138f und §§ 273ff ZPO.

Dies hat sie aber unterlassen, da ihr der Sachverhalt vollkommen klar ist durch meine vorherigen Eingaben und Beschwerden. Ganz offensichtlich will sie einen anderen Staat, der das Grundgesetz verläßt.

Das Verfahren L 37 29/14 EK AS des LSG ist übrigens immer noch nicht abgerechnet, siehe Anlage und meinen Blog: https://prozesskosten.blogger.de/ Dabei war die Verrechnung mit geforderten Gerichtskosten rechtswidrig, OLG Karlsruhe 16 EK 32/18 vom 18.1.2019 und die dort genannte höhere Rechtsprechung durch den BGH, die in 2015 dem LSG bekannt sein mußte. Die Rechtsbeugung war also geplant und ist von allen, die davon Kenntnis haben, zur Anzeige zu bringen – sofern Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG noch gilt.

Zur Rechtsbeugung kommen aus meiner Sicht noch Unterschlagung, Diebstahl und Untreue.

Daß diese Rechtsverweigerung System hat, entnehmen Sie bitte der Aussage des Whistleblowers aus Bremen-Niedersachsen von Anfang 2018. Sie gilt über das OEG hinweg, wie meine vielen Blogs nachweisen.

Ich beantrage die Strafverfolgung der Frau Schudoma und deren Absetzung nach § 70 StGB.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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