Donnerstag, 31. Oktober 2019
Die Rechtsbeugung beim LSG geht weiter
L S G
L 37 SF 29/14 EK AS
L 37 SF 139 EK AS



Per Telefax


Berlin, 31. Okt. 2019


E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN



Sehr geehrte Frau Engels,

ich halte fest, daß Sie ungerührt weiterhin die Weiße Folter betreiben und gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen.

Außerdem verstoßen Sie gegen Ihre Wahrheitspflicht. Ihnen ist sehr wohl die Bearbeitung meiner Anträge möglich, dafür haben sie genug Hard- und Software. Diese dürfen Sie auch nutzen.

Sofern Sie mich an die Landeshauptkasse verweisen, treiben Sie ein bösartiges Pink-Ponk-Spiel mit mir und meinen Söhnen, denn diese verweist uns an Sie, mit 3.9.2019 in Sachen Felix Thielecke, ein Herr Kuhlicke, der aber auf meine Reaktion vom 9.9.2019 nicht reagiert.

Da Sie und auch Herr Kuhlicke verpflichtet sind, meistbegünstigend für uns Bürger tätig zu sein und zu diesem Zweck zusammenarbeiten müssen, setze Sie sich also einfach mal zusammen und kläre die Rechtslage, auf die ich in zahlreichen Schreiben hingewiesen habe und die Sie weiterhin leugnen.

Die Pfändung gegen meinen Sohn Felix Thielecke ist unverzüglich zu beenden und der beauftragte Gerichtsvollzieher ist unverzüglich zu informieren. Ich bitte um Bestätigung bis zum 15.11.2019.

Das obere Verfahren ist endlich abzurechnen. Die Gegenrechnung war rechtswidrig, wie ich Ihnen mehrfach nachgewiesen habe.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Untätigkeit und der Verzögerung über viele Jahre, beginnend schon in 2013, steht mir nach § 41a SGB I ein Abschlag oder Vorschuß von mindestens 100.000 Euro pro Person zu. Ich bitte Sie, diesen Betrag zur Minderung der Weißen Folter unverzüglich anzuweisen und verweise insofern schon auf mein Schreiben vom 29.7.2019 zu dem oberen Aktenzeichen. Sowie meine Schreiben vom 31.7.2019 und erneut 20.8.2019, welche ohne Antwort geblieben sind.

Sämtliche Forderungen gegen uns sind unverzüglich und endgültig zu erlassen oder niederzuschlagen und bezahlte Gerichtskosten zu erstatten, natürlich incl. der gesetzlichen Zinsen.

Um Ihnen einen Anfang in der Bearbeitung zu erleichtern, hier einige Aktenzeichen, die noch offen sind. In allen Fällen habe ich die Verzögerung mehrfach gerügt und es sind neue Verfahren zu eröffnen, in denen uns dann ebenfalls Entschädigungen zustehen. So zumindest in einem Rechtsstaat.

L 37 SF 33/14 EK AS
L 37 SF 139/14 EK AS
L 37 SF 309/15 EK AS
L 37 SF 41/16 EK AS
L 37 SF 54/16 EK AS
L 37 SF 55/16 EK SO
L 37 286/16 EK AS RG
L 37 SF 286/16 EK AS RG
L 37 SF 300/17 B RG
L 37 SF 29/18 EK AS


An die Erledigung meiner Schreiben vom 5.10.2019, 7.10.2019 und 17.10.2019 wird erinnert.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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