Freitag, 13. November 2020
Meine Antwort zur Strafanzeige
kasparhauser, 09:03h
Amtsgericht Potsdam
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)
Per Telefax
Berlin, 11. Nov. 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige an, mich selber verteidigen zu wollen, da der Angriff auf mich absurd ist und der Vorwurf aus dem Zusammenhang gerissen wurde.
Ich stelle den Beweisantrag, daß natürlich meine Einwendungen vom 23. Juli 2020 zu beantworten sind.
Ich stelle den Beweisantrag, daß es eine Straftat mit Wiederholung ist, wenn PKH ohne Auflagen (für meine Söhne und mich) bewilligt werden, aber dann in der Sache trotzdem noch die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt werden.
Ich stelle den Beweisantrag, daß das LSG auch ohne Gerichtskosten nach § 103 SGG von Amts wegen die uns zustehenden Nachteilsausgleiche hätte feststellen müssen. Dies gilt zumindest bis Oktober 2016.
Ich stelle den Beweisantrag, daß es eine Straftat nach § 336 ist, wenn uns seit 2015 oder 2016 neue Aktenzeichen verwehrt werden und damit der Rechtsweg versperrt wird, Art. 19 IV GG.
Ich stelle den Beweisantrag, daß es Aufgabe eines Petitionsausschusses ist, Unrecht staatlicher Stellen aufzuzeigen und für den Bürger dazu sein. Ich zitiere Herrn Richter Huber vom Bundesverfassungsgericht vom 11.6.2013: „Der Staat muß den Menschen dienen und nicht die Menschen dem Staat. Die Aufgabe des Staates ist es, den Bürgern zu ermöglichen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu ermöglichen.“
Ich stelle den Antrag auf ein schriftliches Vorverfahren.
Ich stelle den Antrag auf digitale Prozeßaufzeichnung, egal, ob mit oder ohne Bild. Hierzu meine Anlage. Und ich stelle den Antrag, daß mir selbstverständlich eine Kopie zur Verfügung gestellt wird.
Ich stelle den Antrag, festzustellen, daß die Anklageschrift nichtig ist, da nicht unterschrieben.
Ich stelle einen Befangenheitsantrag gegen die Staatsanwältin Nitz, da diese ohne jeden Beweis mir unterstellt, mir käme es darauf an, die Zeugin persönlich in der Ehre zu verletzen. Dies ist nicht der Fall und unter der Verletzung der Neutralitätspflicht einfach so behauptet. Damit ist aber die Staatsanwältin eindeutig befangen.
Als Zeugen benenne ich:
Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und ihre Mitarbeiter 01, Frau Wetzel, MA03 Herr Sachs und die MA08, Frau Pfeifer. Alle zu laden über den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1
11011 Berlin
Den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Herrn Dr. Woidke und dessen Bürovorsteher, Herrn Weber: Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Und den Justizminister Brandenburg: Ministerium der Justiz
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Haus 12
Sowie die Präsidentin des LSG, Frau Schudoma, Försterweg 2-6, 14482 Potsdam.
Alle sind seit Jahren mit diesem Fall befaßt und können Auskunft zur Sach- und Rechtslage geben.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)
Per Telefax
Berlin, 11. Nov. 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige an, mich selber verteidigen zu wollen, da der Angriff auf mich absurd ist und der Vorwurf aus dem Zusammenhang gerissen wurde.
Ich stelle den Beweisantrag, daß natürlich meine Einwendungen vom 23. Juli 2020 zu beantworten sind.
Ich stelle den Beweisantrag, daß es eine Straftat mit Wiederholung ist, wenn PKH ohne Auflagen (für meine Söhne und mich) bewilligt werden, aber dann in der Sache trotzdem noch die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt werden.
Ich stelle den Beweisantrag, daß das LSG auch ohne Gerichtskosten nach § 103 SGG von Amts wegen die uns zustehenden Nachteilsausgleiche hätte feststellen müssen. Dies gilt zumindest bis Oktober 2016.
Ich stelle den Beweisantrag, daß es eine Straftat nach § 336 ist, wenn uns seit 2015 oder 2016 neue Aktenzeichen verwehrt werden und damit der Rechtsweg versperrt wird, Art. 19 IV GG.
Ich stelle den Beweisantrag, daß es Aufgabe eines Petitionsausschusses ist, Unrecht staatlicher Stellen aufzuzeigen und für den Bürger dazu sein. Ich zitiere Herrn Richter Huber vom Bundesverfassungsgericht vom 11.6.2013: „Der Staat muß den Menschen dienen und nicht die Menschen dem Staat. Die Aufgabe des Staates ist es, den Bürgern zu ermöglichen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu ermöglichen.“
Ich stelle den Antrag auf ein schriftliches Vorverfahren.
Ich stelle den Antrag auf digitale Prozeßaufzeichnung, egal, ob mit oder ohne Bild. Hierzu meine Anlage. Und ich stelle den Antrag, daß mir selbstverständlich eine Kopie zur Verfügung gestellt wird.
Ich stelle den Antrag, festzustellen, daß die Anklageschrift nichtig ist, da nicht unterschrieben.
Ich stelle einen Befangenheitsantrag gegen die Staatsanwältin Nitz, da diese ohne jeden Beweis mir unterstellt, mir käme es darauf an, die Zeugin persönlich in der Ehre zu verletzen. Dies ist nicht der Fall und unter der Verletzung der Neutralitätspflicht einfach so behauptet. Damit ist aber die Staatsanwältin eindeutig befangen.
Als Zeugen benenne ich:
Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und ihre Mitarbeiter 01, Frau Wetzel, MA03 Herr Sachs und die MA08, Frau Pfeifer. Alle zu laden über den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1
11011 Berlin
Den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Herrn Dr. Woidke und dessen Bürovorsteher, Herrn Weber: Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Und den Justizminister Brandenburg: Ministerium der Justiz
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Haus 12
Sowie die Präsidentin des LSG, Frau Schudoma, Försterweg 2-6, 14482 Potsdam.
Alle sind seit Jahren mit diesem Fall befaßt und können Auskunft zur Sach- und Rechtslage geben.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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