Samstag, 23. Oktober 2021
Kein effektiver Rechtsschutz in Bbg
kasparhauser, 16:03h
https://www.dropbox.com/s/pp5tpe0m1daf66t/LDA-BB_2021-10-21_info-petitions.pdf?dl=0
Jn/002/21/1420
Sehr geehrter Herr Dr. Jendro,
ich bin entsetzt, wie Sie und andere in Brandenburg mit Gesetz und Recht umgehen Art. 20 III GG.
Auch in Brandenburg ist man offensichtlich immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen,
vgl. BVerfG 1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017
Offenkundig will der Petitionsausschuß mich um mein Recht aus Art. 17 GG bringen.
Dabei steht mir auch hier umfassender, effektiver und zeitnaher Rechtsschutz
aus Art. 19 GG zu.
Dieses Grundrecht kann mir nur durch ein Gesetz genommen werden, welches
dieses Grundrecht nennt, Art. 19 iVm Art. 79 GG.
Haben Sie dazu einen Nachweis?
Und nein, ein umfassender Informationsanspruch führt zur Leistungssteigerung
des Petitionsausschusses, verhindert er doch, daß der Petitionsausschuß sich belügen läßt.
So schrieb mir der Petitionsausschuß, daß allle meine Verfahren vor dem 37. und dem
38. Senat beendet seien. Dies stimmt nicht, nur eines von ganz vielen Verfahren wurde
durch Urteil beendet und mir wurde ein Nachteilsausgleich von 2900 Euro zugesprochen.
Alle andere Verfahren sind offen und müssen vom LSG betrieben werden:
https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Näheres zu meinen Verfahren hier: https://prozesskosten.blogger.de/
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Jn/002/21/1420
Sehr geehrter Herr Dr. Jendro,
ich bin entsetzt, wie Sie und andere in Brandenburg mit Gesetz und Recht umgehen Art. 20 III GG.
Auch in Brandenburg ist man offensichtlich immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen,
vgl. BVerfG 1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017
Offenkundig will der Petitionsausschuß mich um mein Recht aus Art. 17 GG bringen.
Dabei steht mir auch hier umfassender, effektiver und zeitnaher Rechtsschutz
aus Art. 19 GG zu.
Dieses Grundrecht kann mir nur durch ein Gesetz genommen werden, welches
dieses Grundrecht nennt, Art. 19 iVm Art. 79 GG.
Haben Sie dazu einen Nachweis?
Und nein, ein umfassender Informationsanspruch führt zur Leistungssteigerung
des Petitionsausschusses, verhindert er doch, daß der Petitionsausschuß sich belügen läßt.
So schrieb mir der Petitionsausschuß, daß allle meine Verfahren vor dem 37. und dem
38. Senat beendet seien. Dies stimmt nicht, nur eines von ganz vielen Verfahren wurde
durch Urteil beendet und mir wurde ein Nachteilsausgleich von 2900 Euro zugesprochen.
Alle andere Verfahren sind offen und müssen vom LSG betrieben werden:
https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Näheres zu meinen Verfahren hier: https://prozesskosten.blogger.de/
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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