Freitag, 18. Mai 2018
Frau Schudoma
Frau Schudoma zeigt, daß sie an Rechtsstaat nicht interessiert ist: https://www.dropbox.com/s/3lsz7f422g0czb7/18-Mai-2018%20lsg%20beschwerde.pdf

Sie geht auf keinen meiner Punkte ein. Geht das einfach so? Sollte nicht auch eine Gerichtspräsidentin an Art. 20 III GG gebunden sein?

Uns stand Gerichtskostenfreiheit nach Art. 3 GG und §§ 114 und 122 ZPO eindeutig zu. Trotzdem wurden Gerichtskostenbescheide erlassen und auf unsere Anträge, diese doch zu erlassen, wurde nicht geantwortet.
Mit Wissen des Ministerpräsidenten, Justizministers, Verfassungsgericht, Petitionsausschuß im Landtag.

Und um zu zeigen, wie man mit uns Bürgern umgehen kann, wurde gegen meinen älteren Sohn auf dessen Arbeit die rechtswidrig erhobenen Gebühren auch noch gepfändet. Dies haben wir heute erfahren - er eben auf seiner Arbeit.

Ich bitte um Unterstützung durch Politik und Medien.
Horst Murken

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Mittwoch, 16. Mai 2018
Dietmar Bartsch, DIE LINKE
Ich habe gerade mit der Büroleiterin von Herrn Bartsch, Frau Bianka Bollhof, telefoniert. Diese berichtete mir, Herr Bartsch habe einen Anruf vom Justizministerium erhalten und dieses habe mich umfangreich informiert. Worüber und ob dies zur Sache war, konnt Frau Bollhof mir keine Antwort geben. Aber, sie stellte klar, daß Herr Bartsch sich entschlossen habe, die Sache nicht weiter zu verfolgen.
Ich wurde von dem Büro des Herrn Bartsch nicht informiert. Soviel zum "Bollwerk für die Menschlichkeit" der LINKEN.
Grundrechtsverletzungen zu Lasten von Armen und Mittellosen interessiert Herrn Bartsch und seine Partei nicht.

Hier noch der kurze Mailverkehr:
Sehr geehrter Herr Murken,
ich bedanke mich für Ihre Mail und habe sie mit der Bitte um Beantwortung an das Justizministerium in Brandenburg weitergeleitet.

Freundliche Grüße
Dietmar Bartsch




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Horst Murken [mailto:Horst.Murken@gmx.de]
Gesendet: Sonntag, 11. März 2018 20:37
An: Bartsch Dietmar
Betreff: "Bollwerk für Menschlichkeit"

Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,

ich habe dazu eine Frage, die ich als Meßlatte sehe.

Seit 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren, eingeführt auf Druck der EU.
Danach bekommen betroffene einen "Nachteilsausgleich" von in der Regel
100 Euro pro Monat
und Person, wenn die Gerichte die Verfahren zu lange nicht betreiben.

Laut Art. 19 IV GG steht allen vor Gericht effiziente, umfassende und zeitnahe Rechtssprechung zu.
Daher ist diese Einführung dieses Gesetzes positiv zu sehen, stärkt es doch die Rechte der Bürger gegen eine manchmal ziemlich lahme und unwillige Justiz. Gerade in der Sozialgerichtsbarkeit geht es ja häufig um existenzielle Dinge, z. B. Stromabschaltungen oder gar Wohnungsverlust.

Art. 3 GG sichert zu, daß jeder Mensch vor den Gerichten gleich ist und auch mittellose ihre Rechte bei Gericht gelten machen können. Dazu bekommen sie PKH, wenn Erfolgsaussichten bestehen.
Geregelt ist die in § 114 ZPO. Wenn sie die PKH ohne Auflagen, wie z. B.
Ratenzahlungen, bekommen,
sind keine Gerichtskosten zu erheben, § 122 ZPO. Evtl. erlassene Gerichtskostenrechnungen werden eingezogen, werden also nicht vollstreckt.

Soweit also die eindeutige Rechtslage.
In Brandenburg vor dem LSG ist dies anders. Hier wird PKH bewilligt und trotzdem noch Gerichtskosten gefordert. Dies bei einem Justizminister der LINKEN.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken

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Dienstag, 15. Mai 2018
Meine Anfrage an Herrn Heil über Abgeordnetenwatch
Sehr geehrter Herr Heil,
Art. 3 GG sichert auch Armen das Recht, für ihre Rechte vor Gericht streiten zu können. § 114 ZPO sichert dies, sofern die Klage nicht mutwillig oder rechtsmißbrächlich ist. § 122 ZPO sichert die Kostenfreiheit, wenn PKH ohne Auflage bewilligt wurden.
Trotzdem werden von einigen Gerichten trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch die vollen Gerichtskosten
im Voraus verlangt. Werden diese - aus verständlichen Gründen - nicht bezahlt, werden die Verfahren nach etwa sechs Monaten geschlossen und der Arme wurde um sein Recht gebracht.
Da dies auch LSGs anbelangt, sind Sie der zuständige Minister hierfür.
Was werden Sie unternehmen, um die Richter dazu zu bringen, sich an Gesetz und Recht, Art. 20 III GG
zu halten? Werden Sie diese Richter wegen Rechtsbeugung anzeigen?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken

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