Sonntag, 9. Februar 2020
Mein Schreiben an den Regierenden
Sehr geehrter Herr Psiorz,

das Märchten von unabhängigen Richtern können Sie Ihren Kindern erzählen, so lange die noch an den Weihnachtsmann glauben.

Wie abhängig Richter sind, wurde hier sehr gut herausgearbeitet: VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.

Und das Richter korrupt sein können, wurde hier herausgearbeitet: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Der Korruptionsbeauftragte von Berlin gibt allerdings vor, die Korruption nicht zu erkennen: https://rechtsstaat21.blogger.de/

OK, das ist eine etwas andere Geschichte, zeigt aber, wie korrupt "unsere" Justiz ist.

In meinem Fall geht es auch um strafrechtlich relevantes Verhalten von Richtern und der von Herrn Müller eingesetzte Gerichtspräsidentin Schudoma. Über Schudoma hatte ich mich schon beschwert, als diese Präsidentin beim SG Berlin war. Es ist also im Hause des Regierenden bekannt, daß Schudoma sich nicht um Gesetz und Recht scherrt, Art. 20 III GG, § 31 SGB I und § 38 DRiG.

Daß uns PKH ohne Auflagen gewährt wurden und dann trotzdem Gerichtskosten erhoben wurden, ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG. Und damit gilt § 339 StGB.

Und da uns vom 37. und 38. Senat jede Bearbeitung unserer alten und neuen Fällen verweigert werden, liegen sehr viele Fälle von § 336 StGB vor.

Dies muß zur Anwendung von § 70 StGB führen - wenn wir denn ein Rechtsstaat sind oder einer sein wollen.

Aber, es geht nicht nur um das Verhalten von Richtern. So hatte ich mehrfach die Landesjustizkasse angeschriieben und den Erlaß der widerrechtlich erhobenen Gebühren verlangt. Nie gab es eine Antwort: https://prozesskosten.blogger.de/

https://prozesskosten.blogger.de/stories/2718544/


Auch wurde unrechtmäßig meine mir durch Urteil zugesprochenen 2900 Euro gepfändet: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2739957/

Auch hierauf gab es keiner Reaktion, Aktenzeichen werden mir verweigert: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2703213/

Jetzt haben Sie und damit der Regierende Kenntnis von grober Rechtsbeugung beim LSG - und dies mit Wissen vom Justizminister und dem Ministerpräsidenten von Brandenburg.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken


Trotz dieses Schreibens wurde weiterhin gegen meine Söhne gepfändet und damit deren Schufa beschädigt, dies ist Vorsatz: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2742579/

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Dr. Koch vom OVG wollte mir den Rechtsweg nehmen
https://www.dropbox.com/s/72mhlv83ky5475c/2020-02-06%20OVG%205602%20E-1-2019%207.pdf

Und ich bohre weiter. Unrecht darf nicht zu Recht werden, Art. 20 III GG muß wieder gelten, auch wenn Politiker, vorrangig von der SPD, dies nicht wollen.

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Freitag, 17. Januar 2020
Mein heutiges Schreiben an das OVG
OVG Berlin-Brandenburg
OVG 5602 E-1-2019/7



Per Telefax



Berlin, 17. Jan. 2020




Sehr geehrter Herr Dr. Koch,

es mag sein, daß ich mein Anliegen nicht klar genug herausgearbeitet habe.

Es geht mir nicht nur um den Erlaß der widerrechtlich erhobenen Gebühren, sondern auch darum, daß unsere Verfahren einfach von dem 37. Und 38. Senat des LSG liegen gelassen werden und mir sogar seit ein paar Jahren keine neuen Aktenzeichen erteilt werden.

Daher strebe ich hier ein Disziplinarverfahren an. Hiernach ist dafür das OLG zuständig: https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren

Das Verfahren richtet sich also gegen die Vorsitzende des 37. Senats, Frau Braun, dem Vorsitzenden des 38. Senats, Herrn Mälicke, sowie die Gerichtspräsidentin, Frau Schudoma.
Ob Sie das Verfahren auch auf die anderen Senatsmitglieder erweitern, überlasse ich Ihnen, mitschuldig sind die allemal.

Daß hier Straftaten nach § 336 und § 339 StGB vorliegen, hatte ich schon geschrieben. Damit liegen auch Verstöße gegen § 38 DRiG, § 31 SGB I sowie Art. 20 III GG vor. Damit ist klar, daß die Eignung für das Richteramt nicht (mehr) gegeben ist, § 9 DRiG. Daher sollte hier § 70 StGB greifen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Samstag, 4. Januar 2020
Die Justizministerin BMJV ist informiert
Sehr geehrte Frau Lambrecht,

bei Ihrem tdot hatte ich Ihnen gesagt, daß einige der etwa 800 Mitarbeitern nicht rechtsstaatsfähig sind.

Ich berichte von schweren Straftaten gegen arme Mitbürger und meine Familie und alle Ihre Mitarbeiter, die damit bisher befaßt sind, leugnen diese Straftaten, dies sind u. a. Ehr (meine Beschwerden vom 7.11.2019, bisher unbeantwortet), Herr Dr. 'Böhme (meine Beschwerden vom 10.10.2019,, bisher unbeantwortet) und Herrn Heße (Beschwerden wurden mit wischiwaschi abgelehnt).

Ursprünglich hatte ich mich an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt, die verpflichtet ist, Straftaten nachzugehen, § 152 StPO. Aber auch diese hat sich geweigert, gegen Straftaten vorzugehen.

Das BMJV soll auch nicht gegen die Richter beim LSG vorgehen, sondern gegen Staatsanwälte, die unsere Verfassung, Art. 20 III GG, mißachten und aushebeln.

Ich würde mich freuen, von Ihnen persönlich zu hören, damit ich sicher sein kann, daß Sie den Sachverhalt vorgelegt bekommen haben.

Weitere Materialien und auch dieses Schreiben finden Sie hier: https://prozesskosten.blogger.de/

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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