Donnerstag, 30. Juli 2020
Leider gibt es diese Jahr keinen Tag der offenen Tür
An alle,

ich habe gerade gelesen, daß dieses Jahr der Tag der offenen Tür der Bundesregierung und aller Ministerien ausfällt.

Ich hatte unten stehenden Text schon vorbereitet, wollte ihn dort vorbringen. Er ist noch lange nicht vollständig, ich setze ihn aber trotzdem ab, da ich alt und kraftlos werde. Was dieser Staat wohl schon seit Jahrzehnten mit seinen Bürger macht. Die berühmte biologische Lösung.

Horst





Sehr geehrte Frau Justizminister Lambrecht,

ich werfe Ihnen vor, sich schützend vor den Generalstaatsanwalt zu
stellen, der seinerseits Strafvereitelung begeht und Straftaten nach §
336 StGB. Ferner ist es dessen Amtspflicht, bei Kenntnis von Straftaten
zu ermitteln oder ermitteln zu lassen, § 152 StPO und §§ 158ff StPO. Sie
hätten ihn also mahnen oder gar entlassen müssen. Leider sind Sie
untätig geblieben und haben damit Ihre Zustimmung zu den Taten der
Generalstaatsanwaltschaft durch Schweigen gegeben.

Hintergrund:

Seit Ende 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren.
Wenn also Verfahren von den Gerichten längere Zeit unbearbeitet liegen
gelassen wurden (Art. 19 IV GG gewährt uns Bürgern effektiven,
umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz) ist ein Nachteilsausgleich zu
entrichten. Standard ist, daß zwölf Monate je Instanz pauschal angesetzt
werden und danach - sofern keine trifftigen Gründe vorliegen, wie z.B.
ein notwendiges Sachverständigengutachten - wird ein Nachteilsausgleich
von 100 Euro pro Monat und Person fällig. Wenn man bedenkt, daß es bei
den Sozialgerichten um Existenzen geht, ist dies sehr wenig. Man sollte
wissen, daß pro Jahr etwa 350.000 Haushalben Strom oder Gas abgeschaltet
wird. Weil die JC vielfach zu spät leisten. Vorgesehen ist die Leistung
monatlich im Voraus.

ich hatte also, nachdem ich von diesem Gesetz erfahren habe, mehrere
Klagen für meine Söhne und mich beim LSG Berlin-Brandenburg ein
gereicht, die auf die 37. und 38. Senate aufgeteilt wurden. Mit allen
Klagen hatte ich für uns drei auf den entsprechenden, gesonderten
Formularen PKH beantragt und auch ohne Auflagen bewilligt bekommen.

Trotzdem und entgegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG wurden die
vollen Gerichtsgebühren im Voraus verlangt und, da wir die natürlich
nicht leisten konnten, wurden die Verfahren nach sechs Monaten für
beendet erklärt - was aber nicht dazu führt, daß die wirklich beendet
sind, sondern die sind immer noch offen und es fallen
Nachteilsausgleiche in oben genannter Höhe zu unseren Gunsten an, diese
müssen zu Lasten der Richter nach § 47 BeamStG gehen.

Trotzdem wurde dann noch die hälftige Gerichtsgebühren berechnetund
gegen uns vollstreckt. Anträge auf Erlaß der Gebühren wurden nicht
bearbeitet. Hier zu meinen Materialien: https://prozesskosten.blogger.de/

Der Bundesgeneralanwalt ist informiert, ebenso der Justizminister aus
Brandenburg, der Ministerpräsident von Brandenburg, das BMAS, das BMJV,
Sie, Frau Lambrecht und auch Ihre beiden Vorgänger.

Meist sind es Angehörige der SPD, die brutal gegen Arme vorgehen oder
vorgehen lassen.

So auch im Fall bei Opfern von Terror und Gewalt:
https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/

Ich selber bin davon auch betroffen:
https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Mir wird seit dem Vorfall am 20.2.2008 jede Hilfe verweigert. Dies
wissen Sie seit dem 2. August 2019 und haben es auch geduldet.

Hier zu meinen Materialien zu diesem Fall: https://rechtsstaat12.blogger.de/

Meine Blogs gehen inzwischen von Rechtsstaat2.blogger.de bis
Rechtsstaat28.blogger.de

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken

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Donnerstag, 23. Juli 2020
Die Strafanzeige gegen mich ist angekommen
Sehr geehrter Herr Niebisch,

ich habe Ihre Vorladung bekommen und teile Ihnen mit, daß ich nicht kommen werde.

Ich bin stark gehbehindert: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ und kann keine Treppen steigen.

Ferner benötige ich einen Transporter, den ich aber nicht finanzieren kann.

Ihr Schreiben ist ohne Rechtskraft, da nicht erkennbar ist, wer es verantwortet. Dazu hier: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html

Auch die Unterschrift ist nichtig, eine Paraphe wird nicht anerkannt.

Zur unserer Rechtsordnung sehen Sie bitte hier und leiten es gerne an Kollegen weiter: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064


Ich stelle den Beweisantrag, daß ich niemanden beleidigt habe, sondern lediglich von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und meinem Recht gebrauch gemacht habe, meinen Unmut zu äußern. Bitte lassen Sie sich alle meiner Akten von dem PetA (vermutlicher Anzeigenerstatter) senden und sehen Sie hier: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064

Ende 2011 wurde aufgrund des Drucks des EuGH ein Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren eingeführt. Ich erfuhr davon erst später und klagte als Betroffener in mehren Fällen, um den meinen Söhnen und mir zustehenden Nachteilsausgleich für überlange Gerichtsverfahren zu bekommen. Dafür stellten wir PKH-Anträge, die auch ohne Auflagen bewilligt wurden. Trotzdem wurden von uns die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt, was ein klarer Verstoß gegen z. B. Art. 3 GG iVm § 122 ZPO und § 14 GKG darstellt und eine Straftat, § 339 StGB, sein dürfte.

Auch weigern sich die beiden zuständigen Senate, mir für weitere Verfahren neue Aktenzeichen zu vergeben. Ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IV GG und eine Straftat nach § 336 StGB.

Ich hoffe, Sie verstehen meinen Unmut.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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Dienstag, 16. Juni 2020
Schreiben an Frau Lambrecht und zwei Mitarbeiter
Sehr geehrte Damen und Herren,

dies gilt als Recht in Deutschland:

Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt wird. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen.

Grundsätzlich hat die Staatsanwaltschaft nach § 160 StPO bei jeder Straftat, von der sie Kenntnis erlangt, die Pflicht, Ermittlungen einzuleiten. Nur, wenn dies das Strafgesetz ausdrücklich vorsieht, handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, bei dem zur Strafverfolgung und Anklageerhebung stets (absolutes Antragsdelikt) oder im Normalfall (relatives Antragsdelikt) erst ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar, da sie ausnahmsweise auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt.[1][2]


Trotzdem verweigert der Generalbundesanwalzanwalt, die Straftaten nach §§ 336 und 339 StGB zu verfolgen: https://prozesskosten.blogger.de/ und mein Schreiben an den Generalbundesanwalt: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2753105/

Wenn also ein Generalbundesanwalt selbsst gegen §336 StGB verstößt und in diesem Fall auch noch Strafvereidelung im Amt begeht, muß er dringend abgemahnt werden und nachgeschult, oder durch einen fähigeren erstetzt werden.

Bei dieser Gelegenheit erinnere ich daran, daß in der Sache auch noch unerledigte Beschwerden im BMJV liegen. Diese bitte ich zu bearbeiten.

Seit Ende 2019 hatte ich mehrfach bei Frau Pfeifer nach dem Sachstand gefragt, aber nie eine Antwort erhalten.


Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der

unmenschlichen Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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