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Montag, 18. Juni 2018
Eine -abschließende - Stellungnahme und meine Reaktion darauf
kasparhauser, 19:18h
https://www.dropbox.com/s/ggfsaovderko38p/Antwort_PKH.pdf
Rundschreiben
Diese Verfasserin hat mit vielen Rücksprache gehalten, nur nicht mit mir.
Bei Anfang war klar, uns wurde PKH ohne Auflagen bewilligt und trotzdem, unter Verkennen von
§ 122 ZPO, noch Vorschuß gefordert. Um die Verfahren zu betreiben, haben wir in drei oder vier
Verfahren die Gerichtskosten im Voraus übernommen. Danach ging es nicht mehr, so daß
die Verfahren - unter Verkennung von § 103 SGG, Amtsermittlungsgrundsatz - nicht betrieben wurden,
sondern nach über sechs Monaten für geschlossen erklärt und die hälftige Gerichtskosten eingefordert
wurden.
Dies hatte ich der Frau Müller auch gesagt, aber sie glaubt lieber dem LSG.
Aber für "geschlossen erklärt" beendet nach meinem Wissen nicht die Verfahren, § 185 SGG zählt abschließend
auf, was zur Beendigung der Verfahren führt. Überdies gibt es im Sozialgerichtsverfahren keine Vorschußpflicht,
siehe eben diesen §. Die Verfahren sind also allesamt immer noch nicht beendet und leben schwebend weiter.
Übrigens gab es im Oktober 2016 eine Gesetzesänderung, die aber auf unsere damaligen Verfahren, die alle
vorher eingereicht wurden, nicht anzuwenden ist. Auch dies hat die Verfasserin und der Petitionsausschuß
nicht verstanden oder verstehen wollen.
Gekommen bin ich an diese BT-Abgeordnete durch das Büro von Herrn Martin Schulz, an den ich mich in 2017
wandte, da er sich ja für "soziale Gerechtigkeit" stark machen wollte.
Ich bitte um Verbreitung auf allen Wegen.
Horst
Rundschreiben
Diese Verfasserin hat mit vielen Rücksprache gehalten, nur nicht mit mir.
Bei Anfang war klar, uns wurde PKH ohne Auflagen bewilligt und trotzdem, unter Verkennen von
§ 122 ZPO, noch Vorschuß gefordert. Um die Verfahren zu betreiben, haben wir in drei oder vier
Verfahren die Gerichtskosten im Voraus übernommen. Danach ging es nicht mehr, so daß
die Verfahren - unter Verkennung von § 103 SGG, Amtsermittlungsgrundsatz - nicht betrieben wurden,
sondern nach über sechs Monaten für geschlossen erklärt und die hälftige Gerichtskosten eingefordert
wurden.
Dies hatte ich der Frau Müller auch gesagt, aber sie glaubt lieber dem LSG.
Aber für "geschlossen erklärt" beendet nach meinem Wissen nicht die Verfahren, § 185 SGG zählt abschließend
auf, was zur Beendigung der Verfahren führt. Überdies gibt es im Sozialgerichtsverfahren keine Vorschußpflicht,
siehe eben diesen §. Die Verfahren sind also allesamt immer noch nicht beendet und leben schwebend weiter.
Übrigens gab es im Oktober 2016 eine Gesetzesänderung, die aber auf unsere damaligen Verfahren, die alle
vorher eingereicht wurden, nicht anzuwenden ist. Auch dies hat die Verfasserin und der Petitionsausschuß
nicht verstanden oder verstehen wollen.
Gekommen bin ich an diese BT-Abgeordnete durch das Büro von Herrn Martin Schulz, an den ich mich in 2017
wandte, da er sich ja für "soziale Gerechtigkeit" stark machen wollte.
Ich bitte um Verbreitung auf allen Wegen.
Horst
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