Sonntag, 28. Februar 2021
Meine Petiton beim Bundestag
Die Petition hat das Zeichen Pet 4-19-07-99999-044461



Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß



Per Telefax


Berlin, 28. Feb. 2021



Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Petition richtet sich besonders gegen den Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank und die Bundesjustizministerin Frau Lambrecht ? aber auch gegen deren Mitarbeiter, die die Straftaten deckten bzw. nicht meldeten, obgleich sie dazu verpflichtet wären, z. B. nach Art. 41 GRCh.

Begründung:
Ende 2011 trat in Deutschland ein Gesetz gegen überlange Verfahrensdauer in Kraft. Ganz beliebt war dieses unter Richtern nicht, da es ihnen ja ein Stück ihrer Willkür (gerne als richterliche Unabhängigkeit bezeichnet) nahm.

Ich hatte in der Folge für meine beiden Söhne und mich in der Folge PKH-Anträge gestellt und die Klage vorab per FAX sicherheitshalber eingereicht. Zuständig was und ist das LSG Berlin-Brandenburg, dort der 37. und 38. Senat.

Die PKH wurde ohne Auflage bewilligt, weil unsere finanzielle Situation so war und die Verfahren wirklich überlang waren. Was aus meiner Sicht schon bei existenziellen Vorgängen sehr bedenklich ist, zumal das Bundesverfassungsgericht immer wieder fordert, daß die Leistungen monatlich im Voraus, allemal ohne Verzögerung, zu erfolgen haben.

Trotz der bewilligten PKH wurden von uns die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Da wir die nicht leisten konnten, wurden die Verfahren für geschlossen erklärt und die hälftigen Gerichtskosten wurden gegen uns vollstreckt.

Anträge auf Erlaß dieser rechtswidrigen Forderungen wurden ignoriert, auch von dem Justizministerium Brandenburg und dem Ministerpräsidenten.

Bis zu einer Gesetzesänderung im Oktober 2016 hätten die Klagen aber ohnehin nach § 103 SGG von Amts wegen entschieden werden müssen. Dies wollte man offensichtlich nicht.

Stattdessen entschieden die Politiker im Bundestag, daß Gesetz gegen die Bürger zu ändern und diese, auch im Sozialverfahren, zu verpflichten, die Gebühren im Voraus zu bezahlen. Dabei haben Opfer (auch von überlangen Gerichtsverfahren) ein Recht, daß das Verfahren kostenfrei für sie bleibt und der Staat sich nicht auch noch an seinem Unrecht bereichern darf: Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000.

Dies gehört also schon lange zum anerkannten Völkerrecht. Deutschland stellt sich also auch hier gegen das anerkannte Völkerrecht.

Viele Materialien finden Sie in meinem Blog: https://prozesskosten.blogger.de/ Aber natürlich können Sie auch die Akten bei dem Generalbundesanwalt, dem Justizministerium und bei der Justizministerin anfordern.

Natürlich wird man Sie belügen. Aber diese Abkommen und Richtlinien sind immer noch nicht in Deutschland umgesetzt: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Ich empfehle, sich diese auszudrucken und nach und nach zu lesen.

Auch ich stehe gerne für Fragen und Ergänzungen zur Verfügung.

Viele Grüße



Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment