Donnerstag, 22. April 2021
Meine Antwort an das AG
Amtsgericht Potsdam
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)


Per Telefax


Berlin, 22. Apr. 2021



E I L T


Sehr geehrte Frau Nitsche,

ich hoffe, Sie verschließen sich dem Fortschritt nicht.

Schon im letzten Jahr gab es beim AG Gießen mit Genehmigung der Richterin Digitale Aufzeichnungen.

Auch Frau Lambrecht spricht sich dafür zur Qualitätssicherung aus.

Die gesetzlichen Vorschriften sind also veraltet und bedürfen einer Auffrischung.

Daher müssen Digitale Aufzeichnungen unbedingt zugelassen werden.

Soweit ich es überblicke, gibt es keine Rechtsvorschrift, die technischen Fortschritt unterbindet. Im Gegenteil, faire Verfahren und rechtliches Gehör müssen gesichert sein, dazu dient eben auch die Aufzeichnung mit moderner Technik. Wieso haben Sie davor Angst?

Sie haben den Sachverhalt nicht verstanden oder wollen ihn nicht verstehen. Frau Braun, Vorsitzende des 37. Senats beim LSG, hatte mir vor Jahren schon vorgehalten, ich würde 276 Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren führen.

Hinzu sind zahlreiche weitere Verfahren gekommen, für die mir seit 2015/16 sogar neue Aktenzeichen von dem 37. und dem ebenfalls zuständigen 38. Senat verweigert werden. Ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IV GG und Art. 20 III GG.

Ich rüge weiterhin, daß die Staatsanwaltschaft sich weigert, zu meinen Gunsten zu ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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