Dienstag, 27. April 2021
Dem Bundespräsidenten
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

wie Sie sicherlich wissen, steht Deutschland international unter großer Kritik,

da internationale Abkommen nicht eingehalten werden und die Justiz

immer mehr entartet.

Von dem ist dies gewollt?

Eines von mehreren meiner Probleme:

Seit 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren. Ich erfuhr davon

2012 oder 2013 und stellte PKH für meine beiden Söhne und mich für solche

Verfahren und einen Nachteilsausgleich. Die PKH wurde ohne jede Auflage

bewilligt, trotzdem wurden noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt.

Da wir die nicht leisten konnten, wurden die Verfahren geschlossen, was

sie aber nicht beendet.

Da wir aber vorher schon Opfer des Staates durch überlange Verfahren waren,

hätten keine Gebühren anfallen dürfen, denn der Staat darf sich nicht durch

seine Verfehlungen bereichern: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Seit 2016 bekomme ich keine neuen Aktenzeichen, der Rechtsweg, Art. 19 IV GG,

wird mir so versperrt. https://prozesskosten.blogger.de/

Bevor mir geantwortet wird, bitte ich um gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage.

Gerne auch durch Fragen an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

Dieselstraße 15

12057 Berlin

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