Samstag, 24. April 2021
Recht? Wo gibt es das?
AG Potsdam
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)


Per Telefax



Berlin, 23. Apr. 2021



E I L T


Sehr geehrte Frau Nitsche,

anbei mein aktueller Rentenbescheid mit einer Rente von 69,64 Euro

Vom Sozialamt bekomme ich monatlich 728,72 Euro. Der Bescheid dazu steckt in einer Gerichtsakte, Sie können aber gerne beim Sozialamt Neukölln nachfragen.

Sie behaupten, ein schriftliches Vorverfahren sei nicht vorgesehen, dabei hatten Sie selber es angeboten und es steht auch so im § 201 StPO.

Es ist eine Verhöhnung von Behinderten, wenn Sie mir mein Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör damit nehmen, daß ich der Ladung der Polizei nicht nachgekommen sei. https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ Hinzu kommen dauerhafte Erkrankungen und natürlich auch das mangelnde Geld für ein Taxi, s.o.

Eine Digitale Aufzeichnung dient der Wahrheit und Klarheit im Gericht und setzt sich weltweit immer mehr durch. Sogar in der Türkei ist dies üblich. Hilfsweise beantrage ich ein Wortprotokoll von einem professionellen Protokollanten.

Der oberste Abschnitt auf S. 2 ist wirr. Wieso sollte meine geforderte PKH rechtswidrig sein? Rechtswidrig ist, daß uns PKH im vollen Umfang und ohne Auflagen bewilligt wurde, trotzdem aber noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt wurde, siehe § 122 ZPO und § 14 GKG.

Da wir aber schon Opfer des Staates waren und über Jahre auf dringend benötigte Leistungen warten mußten, hätte die Verfahren kostenfrei sein müssen und uns hätte zügig geholfen werden müssen. So soll verhindert werden, daß Staaten Menschen zu Opfern von Willkür macht und sich dann noch an ihnen bereichert: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Hier vorrangig Punkt 10.

Wenn also das LSG sich an die bestehenden Gesetze gehalten hätte, hätte ich dieses Problem mit Ihnen nicht. Dies stelle ich unter Beweisantrag.

Nochmal zu S. 2 oben: Wie kommen Sie zu der Behauptung, es seien die selben Verfahren? Es ist den Richtern untersagt, zu spekulieren, wenn Sie Beweis erheben können. Sie können sich aber leicht von dem 37. und 38. Senat eine Liste geben lassen, welche Verfahren ich dort führe oder geführt habe.

Wichtig ist natürlich auch, daß die Aufgabe des Petitionsausschusses geklärt wird. Soll er sicherstellen, daß Art. 20 III GG eingehalten wird, dann hat er versagt. Soll er zusammen mit mir als Petenten den Sachverhalt aufklären, § 5 Petitionsrecht, dann hat er dies nicht mal versucht.

Meine Zeugen sollten in der Verhandlung mehr bezeugen, als von Ihnen mal wieder spekulativ unterstellt wird. Daher sind die zu laden und einzeln zu befragen. Dies ist aber nach Ihrer eigenen Ansicht der Hauptverhandlung vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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