Dienstag, 30. Oktober 2018
Dieses Rechtsmittel hätte ich fast übersehen, danke für den Hinweis
LSG
L 37 SF 310/15 EK AS
L 37 SF 134/17 EK AS RG
L 37 SF 307/17 B RG




Per Telefax




Berlin, 28. Okt. 2018





ERINNERUNG BESCHWERDE
UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich alle in Frage kommende Rechtsmittel gegen die drei mal drei Kostenrechnungen ein.

Die Gebühren werden zu Unrecht erhoben. Uns allen Drei stand PKH ohne Zuzahlung zu, Art. 3 GG iVm §§ 114 und 122 ZPO, § 14 GKG und der landeseigenen Durchführungsbestimmung.

Die Rechtsfrage hat auch grundsätzliche Bedeutung.

Zum einen hatte ich wohl aus Sicherheitsgründen die Klagen vorab als FAX gesandt, was aber bei gewährter PKH ohne Zuzahlung unschädlich ist, § 122 ZPO und § 14 GKG.

Zum anderen hätte das LSG von Amts wegen ermitteln müssen, auch ohne Gerichtskosten,
§ 103 SGG. Dies ist dem Gericht auch bekannt.

Mir ist es unverständlich, dass Abiturienten Jura studieren, um die Rechtssprechung zu verbessern, dann aber im Job dermaßen versagen. Woran liegt dies?

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Sonntag, 28. Oktober 2018
Mein heutiges Schreiben an das LSG
LSG Berlin-Brandenburg
37. Kammer und 38. Kammer





Per Telefax



Berlin, 27. Okt. 2018




RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
ANKÜNDIGUNG NACHTEILS AUSGLEICH EINFORDERN ZU WOLLEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

da nicht abzusehen ist, dass das LSG in meinen Sachen auch nur tätig wird und uns zu unserem Recht verhilft, wozu es laut § 38 DRiG, § 31 SGB I und Art. 20 III GG verpflichtet ist, rüge ich die weit überlange Verfahrensdauer und kündige an, für uns den uns zustehenden Nachteilsausgleich einfordern zu wollen.

Offenkundig glauben die beteiligten Richter, in ihrem Leben nicht mehr wegen Verstoß gegen § 339 StGB verurteilt zu werden. Aber die Schande der vorsätzlichen Rechtsbeugung geht auch auf Nachfahren über.

Wir haben PKH ohne Auflagen bekommen, die uns zustand. Trotzdem wurde unter klar rechtswidrigen Vorwänden noch Gerichtskosten im Voraus verlangt. Aber die Sendung der Klage per FAX vorab, um den Zugang zu sichern, berechtigt das Gericht nicht, einfach dann doch noch Gerichtskosten zu verlangen. Dem stehen § 122 ZPO und § 14 GKG entgegen, ebenso die landeseigene Durchführungsbestimmung.

Mich interessiert, was Psychologen und Soziologen zu solchen Richtern sagen, die dermaßen eindeutig gegen ihren Eid verstoßen. Dies wird sicherlich interessant.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Dienstag, 23. Oktober 2018
Unter den Augen des Verfassungsgerichts
LAND BRANDENBURG
VERFASSUNGSGERICHT
VfGBbg 29/18





Per Telefax



Berlin, 23. Okt. 2018





Sehr geehrte Damen und Herren,

heute sind wieder Schlusskostenrechnungen im Auftrag der Präsidentin des LSG bei uns eingegangen. Hier die Aktenzeichen:

L 37 SF 310/15 EK AS zu L 38 SF 160/14 EK AS
L 37 SF 307/17 B RG zu L 37 SF 85/17 EK AS
L 37 SF 134/17 EK AS RG zu L 37 SF 84/17 EK AS

Die Rechnungen kamen jeweils dreifach, eine an jeden von uns.

Sind die Richter des 37. Senats gar Richter in eigener Sache? Das wäre dann ein zusätzlicher Verfassungsbruch.

Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes hätte aber das LSG auch ohne gezahlte Gerichtskosten ermitteln müssen, so auch das Bayrische LSG, L 15 SF 279/14 E vom 20.1.2015.

Eine einstweilige Verfügung zur Aufhebung der Pfändungen gegen meinen Bruder und mich ist immer noch sinnvoll, da diese anhalten und einen Schaden verursachen, da wir das Geld dringend brauchen. So ist mein Bruder am 8.6. hier ausgezogen und braucht sein Geld dringend für die Erstausstattung seiner neuen Wohnung.

Die Gesetzesbrüche gehen unter den Augen des Verfassungsgerichts weiter. Unglaublich für einen Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen



Fabien Murken

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