Sonntag, 16. Februar 2020
Mein Schreiben an den Generalsbundesanwalt
Dem Generalbundesanwalt beim BGH
z. H. Herrn Peter Frank persönlich



per Telefax



Berlin, den 16. Feb. 2020




Sehr geehrter Herr Frank,

bitte bestätigen Sie, daß Sie zumindest versuchen einen Rechtsstaat herzustellen. Dazu gehört auch, daß Staatsanwälte Straftaten verfolgen oder verfolgen lassen müssen, wenn sie von solchen Straftaten erfahren.

Diese Vorschriften des § 152, § 160 und § 163 ZPO sind zwingend und nicht disponibel.

Mit 4. Mai 2019 machte ich Ihr Amt auf Straftaten im Lande Brandenburg tätig. Übrigens haben alle damals angeschriebene Stellen, außer Ihr Amt, nicht re3agiert und die dahinter stehenden natürlichen Personen machen sich somit allemal der Beihilfe, Mittäterschaft oder gar der Bildung einer organisierten Bande zur Aushebelung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Deutschland schuldig.

Auf jeden Fall muß solch ein Verhalten unterbunden sein und die beteiligten Personen müssen nach § 70 StGB unter Berufsverbot aus ihren Ämtern entlassen werden.

Auf einer Aufforderung hin erhielt ich dann mit 4.6.2019 das Aktenzeichen 1 AR 623/19. Gleichzeitig behauptete der Oberamtsrat Lindner, daß er nicht zuständig sei. Gelten gegenüber diesem Oberamtsrat die Vorschriften der ZPO nicht? Von Zuständigkeiten und einem Katz- und Maus Spiel ist dort keine Rede. Wenn er nicht zuständig wäre, hätte er es an die zuständige Stelle weiterleiten müssen, §§ 17 und 17a GVG.

Mit 10. Juni wies ich Herrn Lindner auf die §§ 336 und 339 StGB hin und bat ihn, wenn er nicht zuständig sei, das Verfahren weiterzuleiten. Dies verweigert er mit 11.6. 2019.

Hierüber beschwerte ich mich mit 18.6.2019.

Mit 24.7.2019 lehnte ein OStA b. BGH Greven meine Beschwerden ab,

Hiergegen legte ich mit 29.7.2019 und erneut mit 3.9.2019 Beschwerden ein und berief mich auf Verstöße gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die auch für die Bundesrepublik verbindlich sind.

Ohne auf meine sehr schwerwiegenden Vorwürfe der Weißen Folter und des Verstoßes gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung einzugehen, wurde meine DAB (und nur die) abgewiesen und sich auf die mir unbekannte Sach- und Rechtslage verwiesen. Unterschrieben hat ein Dr. Frank.

Dies wurde dann im BMJV bearbeitet und versandete dort, da man einfach auf meine Beschwerden nicht antwortete und damit Urkundenunterdrückung beging, wie ich es auch unter Maas und Barley erlebte.

Frau Bundesjustizministerin Lambrecht ist von diesen Vorfällen von mir an ihrem Tag der offenen Tür informiert worden und hat mir auf meine Bitte eine Mitarbeiterin aus ihrem Büro, MA08, Frau Pfeifer zur Seite gestellt

Beide benenne ich hiermit als Zeugen.

Hier finden Sie alle möglichen Materialien zu Unrecht, zu dem, was meiner Familie in dem Land Brandenburg angetan wird: https://prozesskosten.blogger.de/ und https://rechtsstaat25.blogger.de/ Bitte beachten Sie den Verweis auf die Vorgeschichte ganz unten. https://rechtsstaat10.blogger.de/ https://rechtsstaat9.blogger.de/ https://rechtsstaat11.blogger.de/

Offensichtlich soll der demokratische und soziale Rechtsstaat abgesetzt werden. Wodurch er ersetzt werden soll, ist allerdings nicht ersichtlich. Die Voraussetzungen des Art. 20 IV GG scheinen allerdings gegeben.

Bitte setzen Sie, Herr Dr. Frank, sich für die Herstellung von Rechtsstaat ein, wie es Ihre Amtspflicht ist.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Sonntag, 9. Februar 2020
Mein Schreiben an den Regierenden
Sehr geehrter Herr Psiorz,

das Märchten von unabhängigen Richtern können Sie Ihren Kindern erzählen, so lange die noch an den Weihnachtsmann glauben.

Wie abhängig Richter sind, wurde hier sehr gut herausgearbeitet: VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.

Und das Richter korrupt sein können, wurde hier herausgearbeitet: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Der Korruptionsbeauftragte von Berlin gibt allerdings vor, die Korruption nicht zu erkennen: https://rechtsstaat21.blogger.de/

OK, das ist eine etwas andere Geschichte, zeigt aber, wie korrupt "unsere" Justiz ist.

In meinem Fall geht es auch um strafrechtlich relevantes Verhalten von Richtern und der von Herrn Müller eingesetzte Gerichtspräsidentin Schudoma. Über Schudoma hatte ich mich schon beschwert, als diese Präsidentin beim SG Berlin war. Es ist also im Hause des Regierenden bekannt, daß Schudoma sich nicht um Gesetz und Recht scherrt, Art. 20 III GG, § 31 SGB I und § 38 DRiG.

Daß uns PKH ohne Auflagen gewährt wurden und dann trotzdem Gerichtskosten erhoben wurden, ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG. Und damit gilt § 339 StGB.

Und da uns vom 37. und 38. Senat jede Bearbeitung unserer alten und neuen Fällen verweigert werden, liegen sehr viele Fälle von § 336 StGB vor.

Dies muß zur Anwendung von § 70 StGB führen - wenn wir denn ein Rechtsstaat sind oder einer sein wollen.

Aber, es geht nicht nur um das Verhalten von Richtern. So hatte ich mehrfach die Landesjustizkasse angeschriieben und den Erlaß der widerrechtlich erhobenen Gebühren verlangt. Nie gab es eine Antwort: https://prozesskosten.blogger.de/

https://prozesskosten.blogger.de/stories/2718544/


Auch wurde unrechtmäßig meine mir durch Urteil zugesprochenen 2900 Euro gepfändet: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2739957/

Auch hierauf gab es keiner Reaktion, Aktenzeichen werden mir verweigert: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2703213/

Jetzt haben Sie und damit der Regierende Kenntnis von grober Rechtsbeugung beim LSG - und dies mit Wissen vom Justizminister und dem Ministerpräsidenten von Brandenburg.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken


Trotz dieses Schreibens wurde weiterhin gegen meine Söhne gepfändet und damit deren Schufa beschädigt, dies ist Vorsatz: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2742579/

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Dr. Koch vom OVG wollte mir den Rechtsweg nehmen
https://www.dropbox.com/s/72mhlv83ky5475c/2020-02-06%20OVG%205602%20E-1-2019%207.pdf

Und ich bohre weiter. Unrecht darf nicht zu Recht werden, Art. 20 III GG muß wieder gelten, auch wenn Politiker, vorrangig von der SPD, dies nicht wollen.

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Freitag, 17. Januar 2020
Mein heutiges Schreiben an das OVG
OVG Berlin-Brandenburg
OVG 5602 E-1-2019/7



Per Telefax



Berlin, 17. Jan. 2020




Sehr geehrter Herr Dr. Koch,

es mag sein, daß ich mein Anliegen nicht klar genug herausgearbeitet habe.

Es geht mir nicht nur um den Erlaß der widerrechtlich erhobenen Gebühren, sondern auch darum, daß unsere Verfahren einfach von dem 37. Und 38. Senat des LSG liegen gelassen werden und mir sogar seit ein paar Jahren keine neuen Aktenzeichen erteilt werden.

Daher strebe ich hier ein Disziplinarverfahren an. Hiernach ist dafür das OLG zuständig: https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren

Das Verfahren richtet sich also gegen die Vorsitzende des 37. Senats, Frau Braun, dem Vorsitzenden des 38. Senats, Herrn Mälicke, sowie die Gerichtspräsidentin, Frau Schudoma.
Ob Sie das Verfahren auch auf die anderen Senatsmitglieder erweitern, überlasse ich Ihnen, mitschuldig sind die allemal.

Daß hier Straftaten nach § 336 und § 339 StGB vorliegen, hatte ich schon geschrieben. Damit liegen auch Verstöße gegen § 38 DRiG, § 31 SGB I sowie Art. 20 III GG vor. Damit ist klar, daß die Eignung für das Richteramt nicht (mehr) gegeben ist, § 9 DRiG. Daher sollte hier § 70 StGB greifen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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