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Sonntag, 4. April 2021
Mein Osterschreiben an das Gericht
kasparhauser, 16:21h
Amtsgericht Potsdam
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)
Per Telefax
Berlin, 4. April 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
da mir aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47, ein unabhängiges und unparteiisches Gericht zusteht, bitte ich den zuständigen Richter, eidesstaatlich zu versichern, daß er völlig unabhängig ist, nur dem Gesetz verpflichtet und von niemanden in seiner Rechtsfindung beeinflußt wird.
Zweifel an der Unabhängigkeit sind hier entstanden, da weder auf meine Beweisanträge noch auf meinen Antrag auf ein schriftliches Vorverfahren vorm 11.11.2020 reagiert wurde.
Auch stellt sich mein Befangenheitsantrag aus dem Schreiben als berechtigt heraus, da anscheinend nicht zu meinen Gunsten ermittelt wurde. Ein Verstoß gegen § 160 II StPO.
Daß diese nicht unabhängig sind, hat der EuGH eindeutig festgestellt, siehe Anlage. Daher dürften die auch im Inland nicht tätig sein.
Auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2013, 1 BvR 444/13 und f1 BvR 527/13 verweise ich. Daß das Verfahren gegen mich trotzdem eröffnet wurde, hat schon für Aufsehen gesorgt.
Daher bitte ich Sie, in den größten Raum umzuziehen, da ich zahlreiche Prozeßbeobachter und Presse erwarte.
Ich bestehe auf eine Digitale Prozeßaufzeichnung zur Qualitätssicherung und Beweis für die Folgeinstanz.
Ich verweise auf internationales Recht und Abkommen, nach denen der Staat von Opfern keine Gebühren verlangen darf. Wir waren Opfer von überlangen Gerichtsverfahren, was gerade im Sozialrecht die Existenz vernichten kann. Über 250.000 Strom- und Gasabschaltungen im Jahr belegen dies nachhaltig.
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)
Per Telefax
Berlin, 4. April 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
da mir aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47, ein unabhängiges und unparteiisches Gericht zusteht, bitte ich den zuständigen Richter, eidesstaatlich zu versichern, daß er völlig unabhängig ist, nur dem Gesetz verpflichtet und von niemanden in seiner Rechtsfindung beeinflußt wird.
Zweifel an der Unabhängigkeit sind hier entstanden, da weder auf meine Beweisanträge noch auf meinen Antrag auf ein schriftliches Vorverfahren vorm 11.11.2020 reagiert wurde.
Auch stellt sich mein Befangenheitsantrag aus dem Schreiben als berechtigt heraus, da anscheinend nicht zu meinen Gunsten ermittelt wurde. Ein Verstoß gegen § 160 II StPO.
Daß diese nicht unabhängig sind, hat der EuGH eindeutig festgestellt, siehe Anlage. Daher dürften die auch im Inland nicht tätig sein.
Auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2013, 1 BvR 444/13 und f1 BvR 527/13 verweise ich. Daß das Verfahren gegen mich trotzdem eröffnet wurde, hat schon für Aufsehen gesorgt.
Daher bitte ich Sie, in den größten Raum umzuziehen, da ich zahlreiche Prozeßbeobachter und Presse erwarte.
Ich bestehe auf eine Digitale Prozeßaufzeichnung zur Qualitätssicherung und Beweis für die Folgeinstanz.
Ich verweise auf internationales Recht und Abkommen, nach denen der Staat von Opfern keine Gebühren verlangen darf. Wir waren Opfer von überlangen Gerichtsverfahren, was gerade im Sozialrecht die Existenz vernichten kann. Über 250.000 Strom- und Gasabschaltungen im Jahr belegen dies nachhaltig.
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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