Donnerstag, 29. April 2021
Nach einem Telefonat
Sehr geehrte Frau Willau,

ich danke Ihnen für die Geduld bei dem Telefonat.

Hier sind die Beendigungsmöglichkeiten für Gerichtsverfahren:

https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf

Verfahren werden nicht beendet, in dem sie für geschlossen erklärt werden, wie es beim LSG

bei dem 37. und 38. Senat geschehen ist. Die Verfahren sind alle noch offen und müssen bearbeitet werden.

Auch Weglegen von Akten oder Verbrennen beenden die Verfahren nicht.


Was beim LSG geschehen ist, ist eindeutig Weiße Folter und gehört geahndet:

Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Opfer werden zu Opfern gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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